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   BPatG, 24.04.2006 - 32 W (pat) 56/04   

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BPatG, 24.04.2006 - 32 W (pat) 56/04 (https://dejure.org/2006,39605)
BPatG, Entscheidung vom 24.04.2006 - 32 W (pat) 56/04 (https://dejure.org/2006,39605)
BPatG, Entscheidung vom 24. April 2006 - 32 W (pat) 56/04 (https://dejure.org/2006,39605)
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  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 24.04.2006 - 32 W (pat) 56/04
    Die Prüfung, ob das erforderliche Mindestmaß an Unterscheidungskraft vorliegt, muss - seitens der Markenstelle ebenso wie in der Beschwerdeinstanz - streng, vollständig, eingehend und umfassend sein (vgl. EuGH GRUR 2003, 604 - Libertel, Nr. 59; GRUR 2004, 674 - Postkantoor, Nr. 123).
  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

    Auszug aus BPatG, 24.04.2006 - 32 W (pat) 56/04
    Die Prüfung, ob das erforderliche Mindestmaß an Unterscheidungskraft vorliegt, muss - seitens der Markenstelle ebenso wie in der Beschwerdeinstanz - streng, vollständig, eingehend und umfassend sein (vgl. EuGH GRUR 2003, 604 - Libertel, Nr. 59; GRUR 2004, 674 - Postkantoor, Nr. 123).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

    Auszug aus BPatG, 24.04.2006 - 32 W (pat) 56/04
    Kann einer Wortmarke ein für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden und/oder handelt es sich um ein gebräuchliches Wort der deutschen Sprache oder einer bekannten Fremdsprache, das vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird, so entbehrt diese jeglicher Unterscheidungseignung und damit jeglicher Unterscheidungskraft (st. Rspr.; vgl. BGH BlPMZ 2004, 30 - Cityservice).
  • BGH, 17.02.2000 - I ZB 33/97

    Bücher für eine bessere Welt; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 24.04.2006 - 32 W (pat) 56/04
    Dass, bedingt durch unterschiedliche ästhetische Maßstäbe und Vorlieben, jeweils einzelne Nutzer und Interessenten der Dienstleistungen zu einer abweichenden Beurteilung der Frage, wer oder was als Augenweide zu bezeichnen sei, gelangen werden, bewirkt keine Mehrdeutigkeit oder Unklarheit des Markenworts an sich (vgl. BGH GRUR 2000, 882 - Bücher für eine bessere Welt).
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